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Im Katastrophenfall kommt es auf möglichst frühzeitige Information
an. Dadurch ist gewährleistet, dass mehr Zeit für Vorbereitungsmaßnahmen
zur Verfügung steht. Um nicht wertvolle Zeit ungenützt verstreichen
zu lassen, wurde ein umfangreiches Warn- und Alarmsystem aufgebaut.
Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte
erfolgt über die in allen Orten vorhandenen Feuerwehrsirenen, wobei das
Auslösen der Sirenensignale auf Bundes-, Landes-, Bezirksebene möglich
ist.
Über die Bundeswarnzentrale, die Landeswarnzentralen, sowie etlichen Bezirksalarmzentralen,
können funkgesteuert die Sirenensignale ausgelöst, und damit die Bevölkerung
gewarnt und die Einsatzkräfte alarmiert werden. Da durch diese Signale
nicht auf die Art der Gefahr und die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen
werden kann, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln
laufend durch den ORF durchgegeben werden.
Jährlich am 1. Samstag im April, Juli und Oktober wird Österreichweit
ein Probealarm mit allen Zivilschutzsignalen durchgeführt. Zum einen
erfolgt damit die Erprobung der technischen Anlagen, zum anderen sollen die
Signale und ihre Bedeutung der Bevölkerung in Erinnerung gebracht werden.
Für den Zivilschutz sind in Österreich folgende einheitliche
Sirenensignale festgelegt:
| WARNUNG: |
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Ein gleich bleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet
"Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung
vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische
Katastrophen, Radioaktivität).
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten. |
| ALARM: |
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Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet
"Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten. |
| ENTWARNUNG: |
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Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem
Alarmsignal) bedeutet "Entwarnung", das heißt Ende der
Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend
bestimmte Einschränkungen geben kann. |
Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das
unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder
mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz
Österreich gegeben werden.
Welche Maßnahmen für die persönliche Sicherheit ergriffen werden
müssen, hängt von der Art des Ereignisses ab. Sie werden bei Hochwasser
andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach
einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz
für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen
Zweck erfüllen.
Für den Feuerwehreinsatz stehen noch weiter Sirenensignal zur Verfügung:
| FEUERWEHREINSATZ: |
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Das Sirenensignal für den Feuerwehreinsatz ist ein Dauerton von
3 x 15 Sekunden mit einer von Unterbrechung 2 x 7 Sekunden. Meldet sich
die Feuerwehr innerhalb einer gewissen Zeit nicht bei der alarmierenden
Stelle, wird dieses Signal wiederholt und zeitgleich auch die Nachbarfeuerwehr
mitalarmiert. |
| SIRENENPROBE: |
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Die Sirenenprobe mit einem Dauerton von 15 Sekunden dient zur Funktionsüberprüfung
und wird jeden Samstagmittag, abwechselnd vom Bezirk von Land oder von
der Feuerwehr selbst durchgeführt. |
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